Allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertrag)

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamten Mietverträge zwischen der vg mediastudio gmbh und co. kg, Robert-Bosch-Straße 2, 89150 Laichingen, Deutschland, (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
    3. Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.vg-mediastudio.de jederzeit abrufbar.
  2. Angebote, Vertragsschluss, Form
    1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der Agentur.
    2. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
    3. Angebote der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Agentur in Ermangelung anderweitiger Bestimmung zwei (2) Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
  3. Preise, Mietzeit und Transport
    1. Unsere Preise sind verstehen sich in EURO und richten sich nach der am Tage des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt ab Laichingen zzgl. aller Versand- und Verpackungskosten. Abweichungen von diesen Listenpreisen in Form von Skonto, Sondervereinbarungen, Pauschalpreisen, Rabatten, Ratenzahlungsvereinbarungen oder anderen Preisabsprachen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
    2. Die Miete beginnt mit dem Tag, an dem das Gerät vereinbarungsgemäß unsere Agentur in Laichingen verlässt und endet mit dem Tag der Rückgabe. Soweit Geräte vor 14 Uhr aus- oder nach 10 Uhr zurückgeliefert werden, wird der volle Tagesmietpreis berechnet. Mietgebühren werden nach Tagessätzen berechnet. Eine Pflicht zur Nutzung der Mietsache besteht nicht, daher werden alle Tage, auch Samstage, Sonn- und Feiertage berechnet, auch wenn die Geräte nicht benutzt werden.  Wird ein Auftrag vor dem angegebenen Auslieferungstermin storniert, wird dennoch für die vereinbarte Mietzeit die volle Miete berechnet.
  4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
    1. Es kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    2. Befindet sich der Kunde hinsichtlich früherer Aufträge in Zahlungsverzug, so können wir jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
    3. Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Zugang schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten sind sie gegenstandslos.
    4. Die Transportgefahr geht in jedem Fall mit Verlassen unserer Agentur in Laichingen auf den Kunden über.
  5. Rechte und Pflichten des Mieters
    1. Der Mieter ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss unaufgefordert über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Einsatzort der Geräte genau Auskunft zu erteilen. Auf außergewöhnliche Umstände und Aufnahmeformen ist hinzuweisen.
    2. Die Geräte dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Dieses ist auf die, dem Mietvertrag zugrundeliegenden Verpflichtungen des Kunden hinzuweisen. Der Einsatz der Geräte in Unruhegebieten, insbesondere in Bürgerkriegsgebieten oder Kriegsgebieten, bei Demonstrationen, sowie in Katastrophengebieten und das Aussetzen radioaktiver Strahlung ist unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geräte zu treffen, insbesondere zum Schutz vor Witterungseinflüssen, wie Hitze, starker Sonneneinstrahlung, Sand, Staub, Feuchtigkeit, Meerwasser, oder Regen, etc., sowie zum Schutz bei Luft-, Fahrzeug-, Hochgebirgs-, Unterwasser-, Hochsee- oder Stuntaufnahmen. Er hat sich rechtzeitig über drohende Wetterwechsel und extreme Drehverhältnisse zu informieren und die Mietsache entsprechend zu schützen bzw. ggf. zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte extrem sorgfältig gegen Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern. Die Geräte sind beim Beladen und Entladen, sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz- und Erschütterungsschäden zu schützen. Eine gewerbliche Weitervermietung durch den Kunden ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet.
    3. Der Kunde hat sich bei Übernahme der Geräte bzw. bei Versand nach Erhalt der Geräte von der Vollständigkeit, der einwandfreien Funktion und dem einwandfreien Zustand der Geräte zu überzeugen. Eine Mangelhaftigkeit der Geräte ist uns unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Überprüfungspflicht nicht nach, so haften wir nicht mehr für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit des Gerätes oder für Mangelfolgeschäden. Die Übernahme der Geräte ohne eine Anzeige von Mängeln gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustands. Bei Vorliegen von bei der Übergabe nicht erkennbaren Mängeln bleibt es dem Kunden vorbehalten auch später den Nachweis zu erbringen, dass die Mängel bereits bei Übergabe vorhanden waren.
    4. Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Kaution in Höhe des Gesamtwertes der Geräte zu erheben.
    5. Der Kunde haftet für alle angemieteten Geräte vom Versand / Abholtag bis zum Zeitpunkt der Rückgabe an uns. Dies gilt auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit und für Zufallschäden. Der Kunde haftet auch für Folgeschäden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass unsere Geräte unter den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen eingesetzt werden. Im Falle einer Beschlagnahme unserer Geräte hat der Kunde Schadensersatz mindestens in Höhe des Mietausfalles bis zur Rückgabe an uns, oder bei Totalverlust in Höhe des jeweiligen Neuwertes, sowie der Kosten die für die Wiederbeschaffung entstehen zu leisten.
      Reparatureingriffe des Kunden sind in keinem Fall gestattet und machen den Kunden bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig. Erforderliche Reparaturen werden ausschließlich durch die Agentur veranlasst bzw. vorgenommen. Bei Reparaturen, die durch Verschulden des Kunden erforderlich sind oder bei Totalverlust des Gerätes aufgrund Verschuldens des Kunden, hat dieser neben den Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten zusätzlich Schadensersatz in Höhe den für diesen Zeitraum anfallenden Mietzins als Nutzungsausfall zu leisten. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadensersatzansprüchen bleibt hiervon unberührt. Der Kunde haftet für alle Vermögensschäden, die uns durch eine verspätete Rückgabe der Geräte oder durch die Rückgabe beschädigter Geräte entstehen. Dies umfasst insbesondere die Reparaturkosten, Schäden wegen Schadensersatzes an einen nachfolgenden Mieter, Kosten der Ersatzanmietung oder Ersatzbeschaffung. Unsere Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren in 12 Monaten. Der Kunde hat bei der Schadensabwicklung eine Mitwirkungspflicht.
    6. Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurde. Die Agentur behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte und bei deren Beschädigung des Gerätes die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor. Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet, uns auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält.
  6. Rechte und Pflichten der Agentur
    1. Die Agentur haftet für den technisch funktionstüchtigen Zustand der Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vermieteten Geräte der vom Mieter beabsichtigten Verwendung genügen.
    2. Im Fall der Mangelhaftigkeit der Geräte mindert sich der Mietzins anteilig erst ab dem Zeitpunkt der Mängelrüge des Kunden. Der Anspruch entfällt, wenn während der Mietzeit der Kunde oder ein Dritter schuldhaft den Mangel verursacht hat.
    3. Sofern der Kunde/Mieter Schadensersatzansprüche geltend macht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn die schädigende Handlung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auch soweit vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einen Erfüllungsgehilfen gehandelt wurde.
      Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzforderung der Höhe nach auf den Betrag des Mietzinses, der für einen Tag fällig wäre begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Für Gegenstände des Mieters, welche sich in unseren Räumen befinden oder dort gelagert werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
    4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie z.B. Wetter, Streik der Zulieferer, Aussperrung, Materialknappheit, behördliche Anordnungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  7. Versicherung
    1. Für die Geräte hat die Agentur eine branchenübliche Sachversicherung abgeschlossen. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Haftung. Im Schadensfalle können wir bis zur vorbehaltlosen Leistung durch den Versicherer jederzeit den Kunden unmittelbar in Anspruch nehmen. Eine spätere Leistung der Versicherung leiten wir in diesem Falle an den Kunden weiter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Versicherungsvertrag nur bestimmte Risiken versichert sind. Auch kann durch das Verhalten des Kunden vor oder nach einem Schadensfall der Versicherer von seiner Leistung frei werden, selbst wenn das Risiko an sich versichert ist.
    2. Der Geltungsbereich der Versicherung ist weltweit.
    3. Bei nicht üblichen Aufnahmeformen obliegen dem Mieter, seinem Vertreter sowie allen Personen, die zur Erstellung solcher Aufnahmen die Mietsache verwenden, besondere Sorgfaltspflichten. Insbesondere sind die Geräte ausreichend gegen Beschädigung und Verlust abzusichern. Der Mieter ist verpflichtet, den genannten Personenkreis über die Sorgfaltspflichten in Kenntnis zu setzten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen haftet der Mieter für alle Schäden. Bei Verstößen gegen die Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter wird von uns in vollem Umfang in die Haftung genommen. Dabei haftet der Mieter auch für alle seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
    4. Der Kunde muss grundsätzlich den Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages gegen sich gelten lassen. Auf Wunsch werden dem Kunden die Versicherungsbedingungen in Kopie zur Verfügung gestellt. Wir weisen auch darauf hin, dass sich Versicherungsbedingungen ändern können.
    5. Dem Mieter ist freigestellt, eine eigene Versicherung abzuschließen.
    6. Unabhängig davon weisen wir insbesondere auf folgende Einzelheiten hin:
      Grundsätzlich sind Schäden nicht gedeckt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Der Selbstbehalt je Schadensfall beträgt EUR 250,00. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub beträgt der Selbstbehalt 25 % des Geräteneuwerts, im Höchstfall aber EUR 3.000.-  Die Geräte sind vor Diebstahl ausreichend zu schützen und möglichst unauffällig zu verwahren. Aufbewahrung und Transport in Fahrzeugen haben in verschlossenem Kofferraum zu erfolgen. Bei allseits verschlossenen einsehbaren Fahrzeugen müssen diese mit einer Alarmanlage ausgestattet sein. Während der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) besteht bei Belassen der Mietgegenstände in Fahrzeugen kein Versicherungsschutz.
    7. Im Falle einer gewerblichen Weitervermietung unserer Geräte hat der Mieter diese seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und auftretende Schadensfälle über diese Versicherung abzuwickeln. Die Inanspruchnahme unserer Versicherung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
  8. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der Agentur.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Ulm-Donau. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Agentur hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
    3. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
    4. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.